Treppenlift als Hilfsmittel – so sparen Sie Kosten
Ein Treppenlift kann man unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Dazu müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt werden, hierzu zählt, das nachgewiesen werden muss, dass der Einbau des Treppenlifts eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Andere Gründe wie etwa ein erhöhter Komfort, den der Lift bringt, werden von dem zuständigen Finanzamt nicht anerkannt.
Als außergewöhnliche Belastungen gelten unter anderem Kosten für Medikamente, Fahrten zu einem behandelnden Arzt oder die Arztkosten selbst – und das immer, wenn diese ein angemessenes Maß überschreiten. Wie viel für den Einzelnen zumutbar ist, hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Das Finanzamt geht davon aus, dass diejenigen, die viel verdienen, auch mehr ausgeben.
Was muss gegeben sein, um den Treppenlift steuerlich abzusetzen?
Steuerlich absetzbar sind unter bestimmten Bedingungen sowohl neue als auch gebrauchte Treppenlifte. Wichtig ist dabei, dem Finanzamt einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts vorzulegen. Ohne diese Bescheinigung wird der Antrag auf Kostenübernahme vermutlich abgelehnt.
Wird ein Treppenlifter zum Beispiel nur zur Erhöhung des eigenen Komforts und aus Bequemlichkeit eingebaut, ist dies kein entsprechender Grund und es erfolgt die Ablehnung. Am einfachsten ist es, die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Liegt ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BI“ für blind oder „H“ für hilflos vor oder ist der Antragsteller in der Pflegestufe 3 eingestuft, ist kein weiterer ärztlicher Nachweis erforderlich und es kann ein Pauschalbetrag von 3700 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Aber auch wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, können Menschen mit Behinderung einen gestaffelten Pauschalbetrag von der Steuer absetzen. Dies ist dann von dem jeweiligen Grad der Behinderung abhängig.
Achtung bei der Finanzierung des Lifts
Ein Treppenlift ist sehr teuer, das haben wir bereits geklärt. Einige Menschen nehmen deshalb einen Kredit zur Finanzierung des Lifts auf.
Hier gibt es jedoch Fallstricke, denn nur im Jahr der Anschaffung können Sie die vollen Kosten für den Treppenlift in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Eine Anerkennung der Kosten in späteren Jahren ist leider nicht möglich.
Das hat der BFH zuletzt in einem Urteil vom 12. Juli 2017 noch einmal bestätigt. Dort betonten die Richter erneut, dass außergewöhnliche Aufwendungen nur in dem Jahr berücksichtigt werden können, in dem sie tatsächlich angefallen sind. Eine Verteilung der Aufwendungen auf mehrere Jahre ist nicht möglich.
Liegt eine außergewöhnliche Belastung vor?
Die Kosten für einen Treppenlift sind recht hoch und hängen unter anderem davon ab, um welche Art von Treppenlift es sich handelt. Ein Sessellift wird immer günstiger sein, als ein Plattformlift. Ebenso sind Treppenlifte für gerade Treppen meist günstiger, als solche für kurvige. Abhängig von den Gegebenheiten bei Ihnen zu Hause, können hier schnelle Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro entstehen.
In der Regel erkennt das Finanzamt einen Treppenlift als sogenannte außergewöhnliche Belastung an. Hierfür benötigt das zuständige Finanzamt jedoch eine Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts belegt. Bislang war umstritten, ob die Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten bescheinigt werden muss oder ob ein ärztlicher Bericht ausreicht.
Wie hoch ist die Steuerersparnis?
Wie hoch der konkrete Betrag ist, den Sie von Ihrem Finanzamt erstattet bekommen, hängt von vielen Faktoren ab und ist sehr individuell. Ihr Finanzamt ermittelt hier, bis zu welchem Betrag die Kosten zumutbar sind, dabei wird das das gesamte Jahreseinkommen des Haushalts, den Familienstand und die Anzahl der Kinder berücksichtigt. Ist dies festgestellt, können Sie mit einer Zuzahlung von bis zu 7 Prozent der Gesamtkosten rechnen.
Das Finanzamt errechnet die zumutbare Belastung in Stufen. Nur der Betrag, der über dem errechneten Wert der zumutbaren Belastung liegt, kann von der Steuer abgezogen werden und mindert somit das zu versteuernde Einkommen. Wie hoch die Steuererstattung dann ist, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, zahlen Sie auch weniger Einkommensteuer. Der Betrag, den Sie durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurückbekommen, wird auch entsprechend geringer ausfallen.